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Welcher Steuersatz wird für Bankbearbeitungsgebühren angewendet?

Wenn Rücklastschriftgebühren angefallen sind, können Sie diese Gebühren Ihren Kunden in Rechnung stellen. Eine Anleitung zur Abrechnung von Bankbearbeitungsgbühren finden Sie hier.

billwerk bekommt die exakte Höhe der aufgeführten Gebühren aufgrund von Rücklastschriften oder Kreditkartenchargebacks durch den Zahlungsdienstleister mitgeteilt.

Da nur genau die Gebühren an den Kunden weitergereicht werden, die Sie von der Bank in Rechnung gestellt bekommen handelt es sich hier um echten Schadensersatz (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.03.2013, Az.: 2 U 7/12).

Echter Schadensersatz wird steuerfrei behandelt und somit werden Rücklastschriftgebühren getrennt von sonstigen Forderungen auf den Rechnungen von billwerk mit 0,00 % USt. aufgeführt.

Für Bearbeitungsgebühren gibt es damit auch in billwerk ein separates Erlöskonto pro Land, welches im FiBu-Export konfiguriert werden kann. Weiteres dazu finden Sie hier.