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Was muß ich bei der Übernahme meiner FiBu-Daten aus billwerk nach DATEV bezüglich der temporären Senkung der Umsatzsteuersätze in Deutschland 2020 beachten?

Die von der Bundesregierung beschlossene temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze von 19 auf 16% sowie von 7 auf 5% stellt die Finanzbuchhaltung der Unternehmen aber auch alle Anbieter von Buchhaltungs- und Abrechnungssoftware vor große Herausforderungen. Insbesondere wegen der sehr kurzen Vorlaufzeit von einem Monat müssen Lösungen gefunden werden, die einerseits eine korrekte Abbildung der Sachverhalte darstellen, andererseits aber auch möglichst unkompliziert zu handhaben sind.

Wie geht das billwerk System mit dieser Steueränderung um?

billwerk ermöglicht es Ihnen, Umsatzsteuersätze für Deutschland zu konfigurieren, die ab einem Stichtag angewandt werden sollen. Die temporär geltenden Steuersätze und die Stichtage für die Änderungen (01.07.2020 und 01.01.2021) sind bereits voreingestellt.

Für Dauerleistungen wird von billwerk der Umsatzsteuersatz anhand des Endes des Leistungszeitraumes ermittelt. Optional können Dauerleistungen unter Berücksichtigung der Zeitpunkte der Steuersatzänderungen automatisch in Teilleistungen aufgeteilt werden.

Die Anwendung der Konfiguration wird erst nach der finalen Bereitstellung eines entspr. Software-Updates auf den billwerk Systemen aktiviert.

Zusammen mit der Aktivierung ist es möglich, Rechnungen zu korrigieren und so nachträglich den zutreffenden Umsatzsteuersatz anwenden zu lassen. Das ist für Rechnungen gedacht, die bereits vor dem 01.07.2020 erstellt wurden und die Positionen enthalten, deren Leistungszeitraum in der Zeit der Steueränderung endet oder darüber hinaus geht.

Für die Datenübernahme in die Finanzbuchhaltung, können Sie in Ihrem billwerk Mandanten für jede Kombination aus Steuerland, Steuersatz und Währung ein eigenes FiBu-Erlöskonto sowie optional ein entspr. FiBu-Umsatzsteuerkonto konfigurieren.

Was ändert sich auf DATEV-Seite?

Nach den uns zur Zeit vorliegenden Informationen, wird DATEV die Änderung der Umsatzsteuersätze für sog. Automatikkonten* im Hintergrund automatisch anwenden. Die DATEV Software entscheidet dann anhand des Leistungszeitraums bzw. des Belegdatums, welcher Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Die Änderung wird allerdings erst mit einem Update der DATEV-Software verfügbar sein (lt. DATEV mit einem Sonderpatchday am 30.06. 18:30 Uhr).

Problematisch wird diese Lösung, wenn Sie bereits vor dem 01.07. Rechnungen mit von der Steuersenkung betroffenen Rechnungspositionen erstellt haben und diese nach dem DATEV Update buchen wollen. Der auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuersatz (19%) würde ein diesem Fall nicht korrekt in DATEV übernommen werden (hier durch die Automatik 16%). Auch eine Rechnungskorrektur löst dieses Problem nicht, da der ursprünglich gebuchte Steuersatz nicht der zutreffende ist. Hinzu kommt, dass im aktuellen Entwurf des begleitenden BMF Schreibens eine Übergangsfrist für Rechnungen aufgenommen wurde, die bis zum 01.08.20 an Unternehmen als Leistungsempfänger ausgestellt werden. Danach wird der höhere Umsatzsteuersatz von 19% für diese Rechnungen geduldet und dem Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug "aus Vereinfachungsgründen" gewährt.

Siehe auch:

Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 1. Juli 2020

Ergänzung - Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 1. Juli 2020

Fazit

Wenn die in diesem Artikel beschriebenen Szenarien für Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihren DATEV-Partner. Gegebenenfalls können Sie die Automatik in DATEV über die Konteneinstellungen (in DATEV) steuern. Sie sollten auch in Betracht ziehen, die Kontenautomatik nicht zu nutzen, und die Netto-Erlöskonten sowie die Umsatzsteuerkonten in billwerk separat zu konfigurieren ("Kontotyp": Netto).

billwerk bietet Ihnen in den Einstellungen für die Kontierung (Einstellungen > Buchhaltung > Konten) sowie der Exporteinstellungen (Einstellungen > Buchhaltung > Exporteinstellungen) Möglichkeiten, auf diese Situation zu reagieren. In den Konto-Einstellungen können Erlös- und Steuerkonten explizit festgelegt werden und in den Exporteinstellungen kann z.B. das Ende des Leistungszeitraums einer Rechnungsposition als Zusatzfeld konfiguriert werden (zusammen mit der "Ausgabe je Rechnungsposition" in den Konto-Einstellungen nutzbar).

* - Bei DATEV-Automatikkonten wird von der DATEV Software automatisch eine Splitbuchung erzeugt, wenn ein Betrag darauf gebucht werden soll. Diese Splitbuchung teilt den übergebenen Betrag in den auf das Konto zu buchenden Nettobetrag und den auf ein verbundenes Steuerkonto zu buchenden Steuerbetrag. Beide Buchungen werden dann automatisch ausgeführt.