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Übertragen eines bestehenden billwerk-Accounts auf eine andere Firma

Note

Wurden in einem billwerk-Account bereits Rechnungen erstellt, dann kann dieser billwerk-Account nicht mehr übertragen werden. Dieses Vorgehen würde gegen die Grundsätze der GoBD verstoßen.

Wenn ein bestehender billwerk-Account auf eine andere Firma übertragen werden soll, müssen einige Voraussetzungen beachtet werden. Ein bestehender Account kann nur dann auf eine andere Firma übertragen werden, wenn dadurch

  • die Vorgaben der GoBD nicht verletzt werden und

  • die Geschäftsführungen beider Firmen dieser Übertragung schriftlich zustimmen.

Ist dies der Fall, dann können bestimmte Daten eines Accounts, wie z. B. Produktkataloge und Kundendaten von einem bestehenden Account auf einen neuen Account übertragen werden. Die Übertragung kann entweder durch den Merchant selbst (mit Zugriffsrechten auf beide Accounts) erfolgen oder der billwerk-Support wird mit der Durchführung im Rahmen von Professional Services beauftragt. In allen Fällen muss zwingend die schriftliche Freigabe und Beauftragung dazu berechtigter Unternehmensvertreter beider Unternehmen vorliegen. Die formlose Freigabe / Beauftragung per E-Mail reicht nicht aus. Für weitere Fragen, wenden Sie sich gerne per E-Mail an unseren support@billwerk.com.