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Wann wird automatisch Reverse-Charge angewandt?

Damit Reverse-Charge automatisch angewendet wird, sind vier Voraussetzungen nötig:

  1. Unter "Einstellungen > Unternehmen" muss eine gültige USt-IdNr. (VAT-ID) von Ihrem Unternehmen gespeichert sein.

  2. Der Kunde muss eine gültige USt-IdNr. angeben (Die Überprüfung der Gültigkeit wird hier beschrieben).

  3. Der Kunde muss sich in einem anderen Land als Sie selbst befinden, jedoch innerhalb der Europäischen Union.

  4. Der Kunde muss sich in einem Land befinden, für das Sie in der Steuerregel Reverse Charge erlaubt haben.

Sobald alle vier Voraussetzungen erfüllt sind, wendet billwerk automatisch Reverse-Charge an und weist die Anwendung von Reverse-Charge entsprechend auf der Rechnung aus.

Sollte sich das Land der USt-IdNr. vom Land der Rechnungsanschrift unterscheiden, wird für die Rechnungserzeugung und die Besteuerung das Land der USt-IdNr. herangezogen.