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Wie werden anteilige Änderungen in Verträgen berechnet?

In billwerk werden Gebühren für Produkte entweder pre-paid oder post-paid abgerechnet. Bei der pre-paid Abrechnung werden die Gebühren jeweils für einen Zeitraum im Voraus abgerechnet.

Wenn nun Vertragsveränderungen durchgeführt werden, die einen bereits abgerechneten Zeitraum betreffen, entstehen dadurch Belege, die die abgerechneten Gebühren für den von der Änderung betroffenen Zeitraum entsprechend des neuen Vertragszustands angleichen. Solche Belege entstehen beispielsweise bei Up/-Downgrades in einem bereits abgerechneten Zeitraum oder außerordentlichen Vertragskündigungen.

In diesem Artikel beschreiben wir anhand von Beispielen, wie die aus solchen Vertragsanpassungen resultierenden Belege berechnet werden.

Berechnung des "Netto" von Korrekturzeilen:

In folgendem Beispiel betrachten wir einen Vertrag, der am 01.01.2022 00:00 Uhr beginnt. Es handelt sich um einen Jahresvertrag, welcher genau für ein Jahr, bis zum 31.12.2022 23:59 Uhr abgerechnet wurde:

mceclip0.png

Nun wird dieser Vertrag zum 25.05.2022 00:00 Uhr außerordentlich gekündigt. Die Gebühr von 100,00 € wurde jedoch bereits für das ganze Jahr abgerechnet. Tatsächlich konnte der Kunde den angebotenen Service jedoch nur vom 01.01.2022 00:00 Uhr bis 24.05.2022 23:59 Uhr nutzen, während ihm die Nutzung für den Zeitraum vom 25.05.2022 00:00 Uhr bis 31.12.2022 23:59Uhr verwährt bleibt. Deshalb entsteht in billwerk mit der Kündigung gleichzeitig eine entsprechende Gutschrift:

mceclip1.png

Der Netto Wert dieser Gutschriftszeile berechnet sich als: Netto = Anzahl * Preis pro Einheit

Wenn statt einer außerordentlichen Kündigung ein Downgrade auf eine günstigere Paketvariante z.B. zum 1.02.2022 00:00 Uhr durchgeführt worden wäre, würde zusätzlich zu der oberen Gutschriftzeile eine weitere Zeile entstehen, mit der die neue Gebühr für das nach dem Downgrade vorhandene Produkt abgerechnet würde:

mceclip2.png

Mit der zweiten Zeile wird die Gebühr des nun neu vorhandenen Pakets von der Gutschrift abgezogen, die resultierende Gutschrift ist vom Gesamtbetrag entsprechend niedriger.

Zur Berechnung der "Anzahl" von Korrekturzeilen:

Der entscheidende Teil der Berechnung ist die "Anzahl". Wenn wir in dem vorliegenden Beispiel bleiben wird hier der relative Anteil des Zeitintervalls vom 25.05.2022 00:00 Uhr bis 31.12.2022 23:59Uhr am Intervall vom 01.01.2022 00:00 Uhr bis 31.12.2022 23:59Uhr errechnet.

Berechnung der "Anzahl" für Gebühren die in Monaten oder Jahren abgerechnet werden:

Für Verträge die in Monaten oder Jahren abgerechnet werden wird hierzu der Anteil immer auf die Einheit Monate umgerechnet.

Die Anzahl aus dem Beispiel der außerordentlichen Kündigung berechnet sich als:

(Anzahl an Monaten zwischen 25.05.2022 00:00 Uhr und 31.12.2022 23:59Uhr) / (Anzahl an Monaten

zwischen 01.01.2022 00:00 Uhr und 31.12.2022 23:59Uhr) =

1 - [(Anzahl an Monaten zwischen 01.01.2022 00:00 Uhr und 24.05.2022 23:59Uhr) / (Anzahl an Monaten

zwischen 01.01.2022 00:00 Uhr und 31.12.2022 23:59Uhr)]

Konkrete Berechnungen:

Anzahl an Monaten zwischen 01.01.2022 00:00 Uhr und 31.12.2022 23:59Uhr = 12

Anzahl an Monaten zwischen 01.01.2022 00:00 Uhr und 24.05.2022 23:59Uhr =

4 + (Anzahl an Monaten zwischen 01.05.2022 00:00 Uhr und 24.05.2022 23:59Uhr) =

4 + (24 Tage / (Anzahl an Tagen zwischen 01.05.2022 und 01.06.2022)) =

4 + (24 / 31) = 4 + 0,77419354838 = 4,77419354838

Für die "Anzahl" ergibt sich also:

1 - [4,77419354838/12] = 1 - 0,39784946236 = 0,60215053764 ≈ 0,602151*

Dieses Beispiel lässt sich beliebig komplex erweitern. Bei der Berechnung der Anzahl werden auch relative Anteile an Tagen, Stunden, Minuten, Sekunden und Millisekunden berücksichtigt.

Nehmen wir dafür an, dass die Kündigung statt zum 25.05.2022 00:00 Uhr um 12:31 Uhr erfolgt ist.

Als konkrete Berechnung ergibt sich nun:

Anzahl an Monaten zwischen 01.01.2022 00:00 Uhr und 25.05.2022 12:30 Uhr =

Anzahl an Monaten zwischen 01.01.2022 00:00 Uhr und 25.05.2022 12:30 Uhr + Anzahl an Monaten zwischen 25.05.2022 00:00 Uhr und 25.05.2022 12:30 Uhr =

4,77419354838 + Anzahl an Monaten zwischen 25.05.2022 00:00 Uhr und 25.05.2022 12:31 Uhr =

4,77419354838 + (Anzahl an Tagen zwischen 25.05.2022 00:00 Uhr und 25.05.2022 12:31 Uhr / Anzahl an Tagen zwischen 25.05.2022 und 25.06.2022) =

4,77419354838 + ((Anzahl an Stunden zwischen 00:00 Uhr und 12:31 Uhr /24) /31) =

4,77419354838 + (((13+1/2+1/60)/24) /31) =

4,77419354838 + ((13,5166666667/24)/31) =

4,77419354838 + 0,01816756272 = 4,7923611111

Für die "Anzahl" ergibt sich also:

1 - [4,7923611111/12] = 0,60063657407 ≈ 0,600637*

Berechnung der "Anzahl" für Gebühren die in Tagen oder Wochen abgerechnet werden:

Für Verträge die in Tagen oder Wochen abgerechnet werden wird hierzu der Anteil immer auf die Einheit Tage umgerechnet. Die Berechnung erfolgt analog zum oberen Beispiel.

*Die Endergebnisse werden auf 6 Nachkommastellen symmetrisch gerundet. Die Regeln der kaufmännischen Rundung (bürgerliche Rundung) sind hier erklärt.