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Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer für SEPA Lastschrift?

Die Gläubiger Identifikationsnummer ist notwendig, um am SEPA Lastschriftverfahren teilzunehmen. Sie wird in Deutschland auf Antrag von der Deutschen Bundesbank, in anderen europäischen Ländern von der jeweiligen Zentralbank zugeteilt. Der Antrag kann elektronisch gestellt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/sepa/glaeubiger-identifikationsnummer/in-10-schritten-zu-ihrer-glaeubiger-identifikationsnummer-602976

(gültig nur für Deutschland)

Wenn Sie eine Gläubiger-Id erhalten haben, klicken Sie oben rechts auf Ihre E-Mail-Adresse und dann auf "Konto> Unternehmen> Gläubiger-Id" und speichern diese in billwerk ab.

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Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Account bei Ihrem Zahlungsanbieter dieselbe Gläubiger-Id wie auch im billwerk Account eingestellt sein muss. Andernfalls können SEPA-Lastschriftzahlungen nicht durchgeführt werden.

Hinweis: Unter Umständen vergeben Zahlungsanbieter eine eigene Gläubiger-Id für die Verwendung mit etwaigen Treuhandkontos. Tragen Sie in diesem Fall in den Einstellungen Ihres billwerk-Accounts diese Gläubiger-Id ein.