Wie wird die Umsatzsteuer auf Rechnungen in billwerk berechnet?
Zur Berechnung der Umsatzsteuer auf einer Rechnung gibt es prinzipiell zwei verschiedene Methoden. Man unterscheidet hier unter der horizontalen Methode und der vertikalen Methode. Beide Berechnungen entsprechen den Anforderungen an Rechnungen laut § 14 des UStG, da keine konkrete Berechnungsweise vorgeschrieben wird. Somit werden beide Methoden von der Finanzverwaltung akzeptiert.
Für die Berechnung der Umsatzsteuer verwendet billwerk die horizontale Methode. Bei der horizontalen Methode wird pro Rechnungszeile zuerst die MwSt. aus dem Bruttostückpreis herausgerechnet bzw. vom Nettostückpreis errechnet. Der Wert wird auf zwei Nachkommastellen symmetrisch gerundet. Anschließend wird die MwSt. mit der Menge der Rechnungszeile multipliziert. Weiteres zum Runden von Beträgen finden Sie hier.
Für die Berechnung der Gesamtumsatzsteuer der Rechnung wird dann die pro Rechnungszeile berechnete und gerundete Umsatzsteuer summiert.
Nur durch diese Form der Berechnung ist es möglich, in einem Beleg mehrere Umsatzsteuerschlüssel verwenden zu können. Dies ist außerdem die Voraussetzung für die gesplittete Verbuchung der einzelnen Positionen auf unterschiedliche FiBu Konten.
Da die Umsatzsteuer nach der horizontalen Methode berechnet wird, lassen sich auch einzelne Rechnungspositionen stornieren und es muss nicht der gesamte Beleg storniert werden. Bei einer Umsatzsteuerberechnung nach der vertikalen Methode stimmen ggf. bei einer Korrektur einzelner Rechnungspositionen die in Rechnung gestellten und gutgeschriebenen Umsatzsteuerbeträge nicht überein.
Generell kann ein Kunde, sollte er die durch die verschiedene Berechnungen auftretenden Differenzen monieren, die Differenz auf ein Konto für sonstige Aufwendungen/ Erträge buchen oder auf einem Vermögenskonto (Verrechnungskonto) unterjährig sammeln und am Jahresende den Saldo erfolgswirksam buchen.